Kaminverbot 2024 - Das musst Du jetzt wissen!
Die EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die BImSchV 2 sehen vor, dass zum 31. Dezember 2024 die letzte Übergangsfrist endet. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, bestimmte Emissions-Grenzwerte. Doch für wen sind die Kaminofen-Vorschriften relevant und was kannst Du tun, wenn Dein Ofen die neuen Vorgaben überschreitet? Die Einzelraumfeuerungsanlagen gilt für alle Kaminöfen, die in Deutschland betrieben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Austauschpflicht, zum Beispiel für historische Öfen. Um herauszufinden, wie viel Feinstaub Dein Kaminofen ausstößt, kannst Du eine Messung von Deinem Schornschteinfeger durchführen lassen. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Es gibt jedoch auch staatliche Förderungen für den Kauf eines neuen Kaminofens, der die Anforderungen erfüllt.
In diesem Artikel erfährst Du:
- Warum Kaminöfen nicht komplett verboten werden.
- Welche Kaminofen-Modelle von der Stillegung betroffen sind.
- Welche gesetzlichen Regelungen gelten.
- Ob es Ausnahmen für bestimmte Öfen gibt.
- Was Du tun kannst, um die Stilllegung zu vermeiden.
- Wie Partikelfilter helfen können, das Problem zu lösen.
- Wann es sinnvoll ist, einen neuen Kaminofen zu kaufen.
Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 noch betrieben werden?
Wichtig: Es gibt KEIN generelles Verbot für Kaminöfen ab 2024! Wenn Dein Ofen die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte einhält, darfst Du ihn weiterhin nutzen. Allerdings muss Dein Schornsteinfeger nachweisen, dass Dein Ofen die Werte einhält, um ihn zuzulassen. Du kannst diesen Nachweis entweder vom Hersteller bekommen oder eine Einzelmessung durchführen lassen. Wenn Dein Holzofen die Abgas-Grenzwerte nicht einhält, musst Du ihn entweder nachrüsten, austauschen oder stilllegen.
Neue Regeln für Kaminöfen gemäß EU-Ökodesign-Richtlinie und BImSchV
BImSchV - Verordnung unter anderem für kleine und mittlere Einzelraumfeuerungsanlagen
Neue Regeln für Kaminöfen wurden aufgestellt, weil es ein Gesetz gibt, das sich BImSchV nennt. Es gibt eine Verordnung, die sich Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) nennt, und die regelt, was für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Privathaushalten und Kleingewerben erlaubt ist.
Es gibt prinzipiell zwei Stufen, die im Jahr 2010 festgelegt wurden.- Die erste Stufe gilt für Öfen, die zwischen dem 21. März 2010 und dem 31. Dezember 2014 gebaut wurden.
- Die zweite Stufe gilt für Öfen, die ab dem 1. Januar 2015 betrieben werden. Die zweite Stufe hat strengere Grenzwerte für Schadstoffe wie Kohlenmonoxid und Feinstaub.
- Die zweite Stufe wurde ab 01.01.2022 durch die EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG zu großen Teilen abgelöst.
Die EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG gilt für welche Öfen?
Ab 01.01.2022 gelten die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG bereits für neue Öfen, die zur Einzelraumbefeuerung genutzt werden und mit festen Brennstoffen wie Holz, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle betrieben werden. Konkret betrifft dies Einzelraumfeuerstätten mit einer Leistung ab 0 kW, wie beispielsweise Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine. Öfen, die vor dem 21. März 2010 gebaut wurden und zu viele Emissionen ausstoßen, dürfen ab Januar 2025 nicht mehr genutzt werden.
Gibt es Ausnahmen von der Austauschpflicht?
Ja, es gibt Ausnahmen von der Pflicht zum Austausch oder zur Stilllegung Deines Ofens, auch wenn er zu viele Emissionen ausstößt. Folgende Ausnahmen gelten:- Offene Kamine, die nur selten genutzt werden
- Historische Kamine oder Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 gebaut wurden und immer noch am selben Ort stehen
- Einzelraumfeuerungsanlagen, wenn Deine Wohnung nur durch diesen Ofen oder Kamin beheizt wird (nach entsprechendem Antrag)
- Grundöfen (also Wärmespeicheröfen wie Kachelöfen, die vor Ort handwerklich gebaut wurden)
- Herde und Backöfen mit einer Wärmeleistung unter 15 kW
Wie kannst DU herausfinden, wie viel Feinstaub Dein Kaminofen ausstößt?
Bei neueren Kaminöfen liefert der Hersteller normalerweise automatisch eine Bescheinigung über die Emissionswerte mit. Falls diese nicht mehr vorhanden ist, kannst Du beim Hersteller die entsprechenden Daten anfordern. Alternativ kannst Du auch in der Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. nachschauen.
Was passiert, wenn Du die gesetzlichen Vorschriften nicht einhältst?
Falls Du die gesetzliche Vorschrift nicht einhältst, wird Dir Dein Schornsteinfeger Ende 2024 eine Frist setzen. In dieser Zeit kannst Du Deinen alten Kaminofen nachrüsten, austauschen oder stilllegen. Wenn Du das nicht tust, muss der Schornsteinfeger das Ordnungsamt informieren. Es drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Partikelfilter zum Nachrüsten
Um für Deinen betroffenen Kamin eine Zulassung nach 2024 zu erhalten, hast Du mehrere Möglichkeiten: Du kannst beispielsweise einen Feinstaub-Partikelabscheider an Deinem Kaminofen installieren. Diese gibt es für den Innen- als auch für den Außenbereich. Feinstaub-Filter für den Innenbereich werden direkt am Rauchrohr angeschlossen, solche für den Außenbereich am Schornstein.
Geringe Emissionen durch neue Öfen
Da Partikelabscheider etwas kostenintensiver sind, ist es oft günstiger, wenn Du Deinen alten Kaminofen durch ein neues Modell ersetzt. Neue Kaminöfen halten von vornherein die in der Richtlinie festgelegten Emissionswerte ein. Wenn Du Deinen alten Ofen weder nachrüsten noch austauschen willst, musst Du den Kamin stilllegen.
Gibt es staatliche Förderungen für Deinen Kaminofen?
Hey, hast Du Dir schon mal überlegt, einen neuen Kaminofen zu kaufen? Wenn ja, dann fragst Du Dich vielleicht, ob es dafür staatliche Förderungen gibt. Also, einfache Kaminöfen, die mit Scheitholz beheizt werden, sind leider nicht förderfähig. Aber es gibt gute Nachrichten! Pelletöfen, die wasserführend sind und Wärme in die zentrale Heizung einspeisen, können staatlich gefördert werden. Allerdings musst Du darauf achten, dass der Pelletofen automatisch bestückt wird und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. In Neubauten ist zudem ein Staubabscheider Pflicht. Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst Du bis zu 35 Prozent der Kosten erstattet bekommen.
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