Das BImSchG – Ist mein Kaminofen noch zugelassen?
Das BImSchG - Ist Dein Kaminofen noch zugelassen?
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Emissionsgrenzen für Kaminöfen in Deutschland. Besonders wichtig sind die BImSchV Stufen 1 und 2, die strenge Grenzwerte für Feinstaub und CO-Emissionen festlegen. Erfahre hier, wie Du sicherstellst, dass Dein Ofen noch zugelassen ist und welche Maßnahmen Du ergreifen kannst, wenn er die Anforderungen nicht erfüllt.
Überblick über das BImSchG und die BImSchV
In Deutschland wird viel Wert auf saubere Luft gelegt, daher gibt es strenge gesetzliche Vorgaben für Kaminöfen. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den Bestimmungen der BImSchV Stufe 2 entsprechen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit.
Prüfkriterien für Kaminöfen nach BImSchV Stufe 2
Kaminöfen müssen bestimmte Emissionsgrenzen einhalten, um zugelassen zu werden:
- Feinstaubgrenzwert: 40 mg/m³
- CO-Emissionsgrenze: 1250 mg/m³
Die BImSchV Stufe 2 legt diese strengen Grenzwerte fest. Hier erfährst Du, welche Werte Dein Ofen erfüllen muss, um den aktuellen Vorschriften zu entsprechen.
Ist Dein Kaminofen noch zugelassen?
Überprüfe, ob Dein Kaminofen den aktuellen BImSchV Stufe 2-Vorschriften entspricht. Achte auf Prüfplaketten und Zertifikate, die die Konformität bestätigen. Eine Online-Datenbank kann helfen, die Zulassung zu überprüfen. Bei Unsicherheiten kannst Du Dich jederzeit an unser Expertenteam wenden.
Video: So prüfst Du Deinen Kaminofen
In diesem Video von Drooff erfährst Du, wie Du Deinen Kaminofen auf die Einhaltung der BImSchV Stufe 2 prüfen kannst:
Maßnahmen bei Nicht-Zulassung
Wenn Dein Kaminofen die Emissionsgrenzen der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Nachrüstung: Einige Öfen können mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden.
- Austausch: Ist eine Nachrüstung nicht möglich, solltest Du einen Austausch in Erwägung ziehen.
- Förderprogramme: Es gibt verschiedene Förderprogramme, die den Austausch oder die Nachrüstung finanziell unterstützen.
Austauschfristen und Ausnahmeregelungen
Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen gibt es spezifische Austauschfristen, abhängig vom Baujahr:
- Baujahr bis 1974: Austauschfrist endete am 31. Dezember 2014.
- Baujahr 1975-1984: Austauschfrist endete am 31. Dezember 2017.
- Baujahr 1985-1994: Austauschfrist endete am 31. Dezember 2020.
- Baujahr 1995-21. März 2010: Austauschfrist endet am 31. Dezember 2024.
Es gibt auch Sondergenehmigungen für historische und spezielle Öfen, die nicht den allgemeinen Anforderungen entsprechen.
Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten
Als Besitzer*in eines Kaminofens musst Du sicherstellen, dass Dein Modell die Abgasnorm und den Wirkungsgrad gemäß der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) einhält. Bei der nächsten Prüfung durch Deinen Schornsteinfeger musst Du nachweisen können, dass Dein Kaminofen diese Grenzwerte einhält. Eine Möglichkeit, dies zu überprüfen, ist die Nutzung der Online-Datenbank des HKI.
Hier geht es zur Onlinedatenbank des HKI.
Kontakt und Beratung
Hast Du Fragen oder benötigst Unterstützung? Kontaktiere unser Expertenteam unter 040 57308900 oder info@kamify.de. Wir helfen Dir gerne weiter!
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